Verschwiegenheit & Loyalität
Verschwiegenheit
Die uns vom Klienten anvertrauten Informationen unterliegen selbstverständlich der strikten Geheimhaltung, zu der wir nicht nur wegen unseres Berufsstandes und der uns auferlegten Regeln sondern zu der wir auch gesetzlich verpflichtet sind. Diese gesetzliche Geheimhaltungspflicht geht soweit, dass es verboten ist, über die uns anvertrauten Informationen oder die von uns gemachten Wahrnehmungen vor Gericht als Zeugen auszusagen. Von diesem Verbot kann uns nur unser Klient befreien, indem er uns ganz oder teilweise davon entbindet.
Loyalität
Die Loyalität unseren Kunden gegenüber ist uns erstes Gebot. Wir sind der Überzeugung, dass Loyalität, Diskretion und Offenheit im Gespräch mit unseren Klienten die wichtigsten Grundlagen für eine auf gegenseitiges Vertrauen beruhende Beziehung zwischen dem Rechtsanwalt und seinem Klienten bilden.
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