Rechtsanwaltshonorar

Nach Tarif

Unser Honorarsystem stützt sich auf das Gesetz über den Tarif für Rechtsanwälte sowie auf die auf Grund dieses Gesetzes ergangene Verordnung. Die Tarifansätze beruhen auf einer streitwertorientierten Bemessung der konkreten Bemühungen des Rechtsanwaltes. Ein dynamisches Element findet sich nur bei Besprechungen, Telefonaten und Gerichtsverhandlungen, wo auch der Zeitfaktor eine gewisse Rolle spielen kann. Sämtliche Kosten für Sekretariatsarbeiten sind in dieser Bemessung grundsätzlich mit enthalten. Die Gerichtsgebühren richten sich nach dem Gesetz über die Gerichtsgebühren.

Nach Stunden

Eine Abrechnung nach Stunden kennt unser offizielles Tarifsystem nicht. Hingegen gibt die Liechtensteinische Rechtsanwaltskammer für solche Fälle, wo eine Abrechnung nach Zeitaufwand ausdrücklich gewünscht wird, Richtlinien heraus, denen Empfehlungscharakter zukommt.


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