Vermögensverwaltungsrecht & Investmentfondsrecht
Vermögensverwaltungsrecht
Die Vermögensverwaltung und die Verwaltung von Investmentfonds gehören zu den tragenden Säulen des Finanzplatzes Liechtenstein. Durch den Erlass eines Vermögensverwaltungsgesetzes (in Kraft getreten am 01.01.2006) wurde in Liechtenstein ein neuer Finanzintermediär (Vermögensverwalter) geschaffen, der die Vermögensverwaltung und Anlageberatung nunmehr losgelöst vom Berufsbild des Treuhänders professionell ausübt. Durch diesen neuen Berufsstand wird die grenzüberschreitende Vermögensverwaltung im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit innerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes gewährleistet. Dies bedeutet, dass im Fürstentum Liechtenstein ansässige Vermögensverwalter über den "europäischen Pass" ihre Dienstleistungen auch im Europäischen Wirtschaftsraum anbieten können.
Wir beraten unsere Klienten nicht nur bei der Errichtung von Vermögensverwaltungsgesellschaften, sondern auch in allen Fragen des Aufsichtsrechts, insbesondere der aufsichtsrechtlichen Bewilligungserteilung. Wir erstellen Verträge im Vermögensverwaltungsbereich und stehen unseren Klienten bei allen rechtlichen Fragestellungen in Zusammenhang mit der Vermögensverwaltung erfahren und kompetent zur Seite.
Investmentfondsrecht
Durch die Schaffung des Investmentunternehmensgesetzes wurde der Grundstein für den Aufbau des Fondsplatzes Liechtenstein gelegt. Das Fürstentum Liechtenstein ist seither als Fondsplatz stetig gewachsen. Seine Attraktivität geht nicht nur auf die Stabilität des Finanzplatzes, sondern auch auf das leistungsfähige Bankensystem und die vorteilhafte Steuerbelastung zurück. Durch die Mitgliedschaft Liechtensteins im Europäischen Wirtschaftsraum wird auch im Bereich des Anlagefondsrechts der diskriminierungsfreie Zugang zum europäischen Markt gewährleistet.
Ritter & Wohlwend berät in allen Fragen des Fondsrechts. Als verlässlicher Partner begleiten wir unsere Klienten bei der Errichtung von Fonds, bei Fondsauflösungen, beim Verwaltungsgesellschaftswechsel wie auch bei allen Fragen des Aufsichtsrechts. Als ständiger Berater einer Fondsgesellschaft verfügen wir über die notwendige Erfahrung auf diesem Gebiet. Darüber hinaus stehen wir auch Anlegern in allen Fragen des Anlegerschutzes zur Seite.
Spezialisierte Bereiche - Vermögensverwaltungsrecht & Investmentfondsrecht:
- Beratung bei der Errichtung von Vermögensverwaltungsgesellschaften
- Beratung bei der Errichtung von Investmentfonds
- Umstrukturierung von Vermögensverwaltungsgesellschaften und Investmentfonds
- Allgemeine Beratung von Vermögensverwaltern und deren Kunden sowie Investmentfonds und deren Anlegern
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