Erbrecht & Familienrecht

Im Erbrecht konzentrieren wir uns sowohl auf die Beratung bei der Nachfolgeplanung (Erstellen von Testamenten, Errichtung von Strukturen als Instrumente der Nachfolgeplanung, Beratung bei Unternehmensübergaben) als auch auf die Beratung und Vertretung unserer Klienten bei Verlassenschaftsabhandlungen, bei Erbstreitigkeiten und bei der Ausarbeitung von Erbteilungsvereinbarungen. Im Bereich des Familienrechts begleiten wir unsere Klienten bei Scheidungen, bei Fragen der Obsorge und bei allen Angelegenheiten des Ehegattenunterhalts und Kinderunterhalts.

Spezialisierte Bereiche - Erbrecht, Familienrecht & Scheidungsrecht:

  • Nachlassplanung zur optimalen Sicherung des Privatvermögens und der Versorgung der Nachkommen
  • Ausarbeitung von Testamenten, Vermächtnissen und Erbverträgen
  • Übernahme von Tätigkeiten als Testamentsvollstrecker
  • Allgemeine Beratung in Zusammenhang mit erbrechtlichen Fragen
  • Allgemeine Beratung zu Fragen des Familienrechts
  • Allgemeine Beratung zu Fragen des Scheidungsrechts
  • Allgemeine Beratung zu Fragen des Unterhaltsrechts
  • Ausarbeitung von Eheverträgen


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