Bankrecht & Kapitalmarktrecht

Im Bereich Bankrecht stehen wir unseren Klienten nicht nur in Fragen des täglichen Bankgeschäfts (Allgemeines Bankvertragsrecht, Vertragsgestaltung bei Finanzierungsgeschäften, Ausarbeitung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Auskunftsersuchen von Erben, Rechtshilfe und Amtshilfe etc.), sondern auch in allen Gründungsfragen und Organisationsfragen zur Seite. Ritter & Wohlwend hat schon mehrfach Banken bei ihrer Errichtung begleitet und kann daher auf eine grosse Erfahrung in sämtlichen bankrechtlichen Angelegenheiten zurückgreifen. Wir beraten unsere Klienten in allen aufsichtsrechtlichen Belangen und begleiten sowohl Emittenten als auch Investoren in allen Bereichen des Kapitalmarktrechts.

Spezialisierte Bereiche - Bankrecht & Kapitalmarktrecht:

  • Beratung bei der Errichtung von Banken
  • Allgemeine Beratung von Banken, Investoren und Emittenten in sämtlichen bankrechtlichen und kapitalmarktrechtlichen sowie aufsichtsrechtlichen Fragen


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